Bodenmaterial aus Baumaßnahmen (=: „Bodenaushub“) ist – soweit es nicht durch Schadstoffe zu stark belastet ist – gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorrangig einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. In Baden Württemberg ist die Verwertung von Bodenmaterial in einer Verwaltungsvorschrift (VwV Boden) geregelt.
Demnach ist zunächst durch den Bauherrn, bzw. seinen Bodengutachter, zu prüfen, ob mit einer Schadstoffbelastung zu rechnen ist (siehe VwV Boden Nr. 4.1). Bei nachweislich unbelastetem Boden ohne Schadstoffverdacht genügen i.A. die Herkunftserklärung des Bauherrn, oder/und eine entsprechende Bescheinigung der Gemeinde/Stadt.
Besteht jedoch aufgrund der Vornutzung der Verdacht auf Belastungen, muss der Boden durch einen Sachverständigen qualifiziert untersucht werden und mit der Anmeldung entsprechende Unterlagen vorgelegt werden.
I.A. zusätzlich erforderlich: Eine Materialbeschreibung/Foto am Ausbauort, 1 Probenahmeprotokoll, 1 Deklarationsanalyse je 500 m3 Aushub.
Anhand der Unterlagen prüft die Weinstetter Entsorgungsgesellschaft GmbH, ob ein Angebot erstellt und das Material angeliefert werden kann. Es müssen daher die kompletten Unterlagen mindestens einen Arbeitstag vor der geplanten Anlieferung vorliegen!
Bitte Nutzen Sie zur Anmeldung einer Anlieferung dieses Anlieferungsformular.