Wir verwerten Ihren Bodenaushub

im Rahmen von:

  • Verfüllungen von Abgrabungen und Gruben
  • technischen Bauwerken
  • Maßnahmen zur Flächen Rekultivierung
  • Deponiebau Maßnahmen

Voraussetzung für die Verwertung ist eine von Ihnen vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlieferungserklärung.

In Baden-Württemberg ist die Verwertung von Bodenmaterial in einer Verwaltungsvorschrift der VwV Boden
(http://gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16033/4_2_8.pdf) geregelt.

Demgemäß kann natürlicher, unbelasteter Boden, der unvermischt - ohne Fremdanteile - angeliefert wird, ggf. auch ohne Bodenanalyse verwertet werden (dann entfällt Punkt 8 der Anlieferungserklärung).

In folgenden Fällen ist jedoch grundsätzlich von einem Verdachtsfall auszugehen:

  • ehemalige Industrie- und Gewerbeflächen
  • Schadensbereiche infolge Leckagen / Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
  • Altlastensanierungen
  • Belastete Flusssedimente, Schwemmfächer des mittelalterlichen Bergbaus
  • Bankettschälgut, Straßenrückbaumaterial
  • Tunnelbau, Bohrungen, Bauvorhaben mit mehreren Tiefgeschossen, Bergwerke
  • Abwasser Verrieselungsflächen
  • Sonstige Verdachtsflächen

Bei Schadstoffverdacht muss das gesamte Bodenmaterial im Aushubbereich durch einen Sachverständigen, nach VwV Boden, begutachtet, beprobt, analysiert und einer Schadstoffklasse nach Tabelle 6 – 1 zugeordnet werden.

Anhand der von Ihnen übermittelten Dokumente prüft die WEG ob und zu welchen Konditionen der Bodenaushub verwertet werden kann.

Nach positiver Plausibilitätsprüfung, erstellt die WEG Ihnen ein Verwertungsangebot. Nach Beauftragung können Sie innerhalb von 24 Stunden anliefern, sofern Sie als Kunde der WEG registriert sind.